Der Ablauf des Verfahrens

Die Gütestelle Dr. Carle kann jederzeit angerufen werden, bevor ein Konflikt vor Gericht verhandelt wird, aber auch, wenn er bereits vor Gericht anhängig ist und selbstverständlich auch, wenn ein Gerichtsverfahren gänzlich vermieden werden soll. Wir sind jederzeit der richtige Ansprechpartner, wenn Sie professionell durch eine Verhandlung geführt werden wollen oder um eine Einigung rechtlich zu zementieren. 


1. Güteantrag

Wann immer Sie ein Güteverfahren vor der Gütestelle Dr. Carle einleiten möchten, können Sie dies einfach mit dem sogenannten „Güteantrag“ tun. Diesen Güteantrag können Sie sich als PDF Datei herunter laden. Auf Wunsch senden wir Ihnen derartige Anträge auch postalisch zu. Sie können diesen Antrag am PC oder per Hand ausfüllen. Der Güteantrag ist selbsterklärend und Sie können ihn ausfüllen, ohne dass eine Rechtsberatung oder sonstige Fachkenntnisse notwendig wären. 

Durch einen entsprechend ausgefüllten Antrag, den Sie bei der Gütestelle Dr. Carle einreichen, leiten Sie das Verfahren ein. Sie erhalten darüber eine Eingangsbestätigung. Ebenso hätten Sie die Möglichkeit nach Terminvereinbarung Ihr Anliegen persönlich in der Gütestelle zu Protokoll zu geben und dadurch ein Güteverfahren einzuleiten.

 

2. Vorbereitungsphase 

Daraufhin prüft die Gütestelle, ob sich Ihr Konflikt für ein Güteverfahren eignet und veranlasst dann unverzüglich die Zustellung des Güteantrages an die andere Partei. Mit der Bekanntgabe wird die andere Partei aufgefordert, zu erklären, ob sie in das Güteverfahren eintreten möchte.

Lehnt die andere Partei das Güteverfahren ab oder antwortet nicht in angemessener Frist, so erklärt die Gütestelle das Verfahren für beendet und Sie erhalten darüber eine Erfolglosigkeitsbescheinigung.

Stimmt die andere Partei dem Güteverfahren zu, koordiniert die Gütestelle mit den Beteiligten einen ersten Termin und gegebenenfalls Verhandlungsort, wenn dieser von der Anschrift der Gütestelle abweichen soll. In diesem Termin wird das Verfahren den individuellen Anforderungen entsprechend strukturiert.


3. Verhandlungen

Schließlich wird das Verfahren entsprechend der individuellen Anforderungen vollzogen. Die Gütestelle Dr. Carle orientiert sich dabei am Verfahren der Mediation und lässt sich allein von den erkennbaren Interessen der Beteiligten und der geltenden Rechtslage leiten. Die Arbeitsweise richtet sich nach der öffentlich bekannt gemachten Verfahrensordnung der Gütestelle.


4. Ergebnis

Das Verfahren endet erfolglos, wenn mindestens eine Partei oder die Gütestelle das Verfahren beendet, ohne dass eine Einigung erzielt werden konnte. Über das Ende des Güteverfahrens wird von der Gütestelle ein schriftliches Protokoll erstellt und den Parteien bekannt gegeben.

In aller Regel wird das Verfahren jedoch mit einer Einigung erfolgreich beendet. Diese Vereinbarung wird von der Gütestelle protokolliert, so dass daraus notfalls die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Ansprüche aus diesen Vereinbarungen verjähren innerhalb von 30 Jahren

 

Abendkurs:26.-30.10.,18-22 Uhr  Kompaktkurs:28./29.11.,9-19 Uhr
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