Nachfolgend finden Sie den Güteantrag, mit dem Sie ein Güteverfahren einleiten können. Ebenso finden Sie hier die Verfahrensordnung der Gütestelle, die Ihnen Informationen über das Verfahren und die zu erwartenden Kosten gibt.
Wenn Sie ein Güteverfahren einleiten möchten, können Sie den Antrag dazu herunterladen, am Computer oder auch per Hand ausfüllen und bei der Gütestelle einreichen. Dieser Antrag ist selbsterklärend und entspricht den erforderlichen Formalien.
Dieses Antragsformular ist jedoch nicht zwingend. Hilfsweise können Sie auch einen Antrag frei formulieren. Bitte vergewissern Sie sich in diesem Fall, dass den erforderlichen Formalien nach § 5 der Verfahrensordnung entsprochen wird.
Ebenso können Sie Ihren Antrag bei der Gütestelle mündlich zu Protokoll geben. Vereinbaren Sie dafür bitte einen Termin.